1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern:
Aikido ist eine japanische Kampfkunst, Körperkontakt ist ein wesentlicher Teil davon, es werden Schläge, Hebel, Würfe und Fixierungen ausgeführt (Kontaktsport). Auch Waffentechniken (Jo, Bokken, Tanto) sind Teil des Trainings. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Aus dem allfälligen Auftreten einer Infektion mit COVID-19 kann kein Rechtsanspruch gegen den Verein, den Trainer, oder Trainierende abgeleitet werden.
Insgesamt lässt sich bei den waffenlosen Techniken Körperkontakt gar nicht vermeiden, bei den Waffentechniken nur bedingt. Dennoch soll seitens aller Teilnehmer und Trainer darauf geachtet werden, dass Techniken mit erhöhtem Übertragungsrisiko vermieden werden (zB Bodenkampftechniken mit sehr engem Körperkontakt) weil eine Übertragung durch Schweiß befürchtet werden muss.
Alle Teilnehmer und Trainer sind angehalten, besonders auf körperliche Hygiene zu achten (gründliche Körperpflege, geschnittene Finger- und Zehennägel) und bei den geringsten Anzeichen von Infektionen der Atemwege auf die Teilnahme am Training zu verzichten.
2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:
Die Trainierenden haben funktionelle Trainingsbekleidung (Judoanzug, falls forhanden) zu tragen und sind angehalten auch Schweißtücher zu verwenden, um ein Abtropfen des Schweißes auf die Trainingsinfrastruktur, insbesondere den Mattenboden bzw. auf Trainierende zu vermeiden.
Vor dem Training sind die Hände und Füße zu waschen und die Hände zu desinfizieren, ein Desinfektionsmittel wird vom Verein bereitgestellt.
Außerhalb der Mattenfläche sind die Mindestabstände tunlichst einzuhalten (Babyelefant).
Eine Anwesenheitsliste ist ausgehängt und ist zuverlässig zu führen. Der Trainer ist für den Entrag verantwortlich.
3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material:
Das gesamte Dojo, einschließlich der Mattenfläche, Umkleideräume und Aufenthaltsbereich werden wöchentlich von einem professionellen Reinigungsdienst gereinigt. Vor und nach dem Training wird die Mattenfläche mittels Flächendesinfektion gereinigt/desinfiziert.
4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion:
Im Falle einer Infektion sind alle Teilnehmer (Liste) umgehend in Kenntnis zu setzen und das Auftreten der Infektion ist der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden. Das Dojo ist professionell zu reinigen und zu desinfizieren und wird für den Zeitraum von zumindest 2 Wochen geschlossen. Eine Wiederaufnahme des Trainings ist gesondert zu prüfen.
